Ab dem 01.01.2025 gilt das Betriebsverbot für Geräte, die vor 03/2010 installiert wurden und bis 2024 keinen Nachweis über die Grenzwerte erbracht haben. Eine Verlängerung der Betriebserlaubnis über Herstellererklärungen ist leider nicht mehr möglich.
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Aktualisiert: Ableitbedingungen für Schornsteine

Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe unterliegen seit dem 31. Dezember 2021 den Anforderungen des geänderten § 19 (1), der 1. Bundesimissionsschutzverordnung (BImSchV). Die Auslegung nach der 1. BImSchV sollte die bisher komplizierte Berechnung nach VDI erleichtern. Die neuen Anforderungen beziehen andere Parameter wie Topografie, Gebäudebestand der Nachbarschaft und Dachneigung in die Berechnung mit ein. Dabei gilt für nahezu alle Konstellationen: Einfacher wird es nicht!

Ziel der neuen Ableitbedingungen gemäß § 19 (1) BImSchV

Die Novellierung von § 19 (1) der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) hat das Ziel, die Luftqualität, insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten, weiter zu steigern.  

 

    Was muss bei der Planung beachtet werden?

    Maßgeblich für die Ableitung der Rauchgase Ihres Kaminofens in den natürlichen Luftstrom sind Höhe und Lage des Schornsteins. Die Ableitbedingungen der geänderten BImSchV legen dafür neue Richtwerte fest. So muss die Mündung des Schornsteins außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone des Gebäudes liegen, also dem Bereich, in dem die Abgase nicht vom natürlichen Luftstrom davongetragen werden. Zusätzlich sind Mindestabstände zu Nachbargebäuden bzw. eine Überhöhung der Schornsteinmündung bei Unterschreiten des Mindestabstandes nötig.

    Im Kern sind Schornsteinanlagen so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins

    1. firstnah angeordnet ist und 
    2. den First um mindestens 40 Zentimeter überragt.

     

    Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn

    1. Ihr horizontaler Abstand zum First kleiner ist als Ihr horizontaler Abstand zu der Traufe (s. Skizze A < B) und 
    2. Ihr vertikaler Abstand zum First größer ist als Ihr horizontaler Abstand zum First (C > A).

     

     

    Zusätzlich muss die Austrittsöffnung eines Schornsteins Türen, Fenster und Lüftungsöffnungen der Nachbargebäude und auch des eigenen Gebäudes abhängig vom Abstand und Anlagengröße überragen.

     

    Inkrafttreten der neuen Verordnung

    Die neue Verordnung gilt für alle nach dem 01.01.2022 neu installierten Festbrennstoff-Feuerungsanlagen mit weniger als 1 MW Leistung. Wann das Gebäude errichtet oder genehmigt worden ist, ist dabei unerheblich.

    Achtung: Selbst bei Anschluss an bisher ungenutzten Schornsteinen oder einem Ofentausch ist die neue Regelung anzuwenden. Bestandsanlagen, an denen nach dem Stichtag weder Schornstein noch Feuerstätte geändert werden, sind nicht von der Regelung betroffen.

     

    Der Blaue Engel als Ausnahme

    Gute Nachrichten! Mit dem Beschluss 03/2024 der Umweltministerkonferenz wurde die Auslegungsfragen zu § 19 der 1. BImSchV noch einmal ergänzt bzw. aktualisiert:

    Wenn eine

    1. raumluftunabhängige Feuerstätte
    2. mit einer elektrisch betriebenen, temperaturgeführten Verbrennungslufteinrichtung und
    3. einem elektrostatischen Abscheider betrieben wird,

    unterliegt die Feuerstätte nicht der neuen Verordnung. Der Schornstein kann bleiben, wie und wo er ist bzw. so montiert werden, dass die Mündung im bisher zulässigen Bereich liegt.

    DIE Alternative zu unansehnlichen Schornsteinkonstruktionen

    Ein DROOFF Kaminofen mit fire+ Abbrandsteuerung und elektrostatischem Partikelabscheider 

    DROOFF bietet alle Scheitholz-Kaminöfen, mit Ausnahme des Einsteiger-Modells FARINI, optional als raumluftunabhängige Version an. Zudem können die Kaminöfen mit der elektronischen, temperaturgeführten fire+ Abbrandsteuerung ausgestattet werden, die den Abbrandprozess optimiert und somit eine effizientere und umweltfreundlichere Verbrennung ermöglicht.

    Da sich DROOFF Kaminöfen auch mit einem elektrostatischen Abscheider der Firma OekoSolve, der auf der Schornsteinmündung montiert wird, kombinieren lassen, bieten unsere Modelle eine ästhetische und kostengünstige Alternative zu aufwendigen oder unansehnlichen Schornsteinkonstruktionen. Diese Lösung trägt zudem effektiv zur Reduzierung der Feinstaubbelastung bei und verbessert die Luftqualität nachhaltig.

    Im Frühjahr 2025 wird DROOFF auf der Leitmesse „World of Fireplaces“ in Leipzig zudem Modelle mit integriertem Partikelabscheider und Katalysator präsentieren. Diese bewahren Sie vor den neuen Ableitbedingungen und tragen das bekannte Umweltsiegel „Blauer Engel“.