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Für eine saubere Umwelt - raus mit dem alten Ofen

Austauschpflicht 2024 – eine wichtige Frist endet dieses Jahr. Gleichzeitig hat die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für viel Verunsicherung gesorgt. Dabei gelten moderne Kaminöfen als zukunftssicher! Wir klären auf: Wer ist von den verschärften Anforderungen der 1. BImSchV betroffen? Für wen heißt es jetzt handeln und raus mit dem alten Ofen?

Alles Wichtige zur Austauschpflicht 2024

Bis Ende 2024 müssen alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung zwischen Januar 1995 und März 2010 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 1. BImSchV (2. Stufe) nicht entsprechen. Feuerstätten dürfen nur dann weiter betrieben werden, wenn sie die strengen Grenzwerte für Kohlenstoffmonoxid und Feinstaub einhalten.

Sie sind sich unsicher, ob Ihr Kaminofen von der Austauschpflicht betroffen ist? Prüfen Sie in wenigen Sekunden in der Online-Datenbank vom HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.), ob Ihr Kaminofen weiterhin zugelassen ist! Wie einfach das geht, zeigen wir Ihnen im Beitrag Das BImSchV Stufe 2 – Ist mein Kaminofen noch zugelassen?

 

Jetzt handeln!

Die Frist läuft zwar erst Ende nächsten Jahres aus, aber je früher gehandelt wird, desto besser ist es für die Umwelt.

Neue Kaminöfen reduzieren die Emissionen um bis zu 85 % und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten.

Laut Statistik des Schornsteinfegerhandwerks sind rund drei Millionen Altgeräte von der vierten und letzten Austauschwelle betroffen. Dementsprechend hoch ist die Nachfrage nach Neugeräten und deren Montage. Aufgrund des hohen Austauschbedarfs rechnet die gesamte Branche mit entsprechend langen Lieferzeiten. Setzen Sie sich jetzt mit einem örtlichen Fachhändler in Verbindung, um die anstehende Modernisierung zu besprechen und durchzuführen!

Moderne Kaminöfen sind zukunftssicher!

Kaminöfen, die die aktuellen Bundesimmissionsschutz-Vorschriften erfüllen, sind NICHT von den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betroffen und somit natürlich weiterhin erlaubt.

 

Auch die EU bestätigte erst kürzlich, dass Brennholz weiterhin als erneuerbarer und besonders nachhaltiger Energieträger gilt! Und das mit gutem Grund: Moderne Kaminöfen leisten einen wichtigen Beitrag, um den Green Deal „klimaneutral bis 2050“ bewältigen zu können. Lesen Sie hierzu: Nachhaltig heizen: Mit dem Wald zur Klimawende.

Sekundäre Emissionsminderungstechniken wie Partikelabscheider, Katalysatoren oder unsere elektronische Abbrandsteuerung fire+ führen zu weiteren deutlichen Emissionssenkungen und können sogar vor Fehlbedienung (falsche Holzauflagemenge, falsche Luftzufuhr etc.) schützen.

 

GEG-Novelle: 65 % EE-Pflicht im Detail

Nach langem Ringen wurde Anfang September 2023 das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundestag verabschiedet und tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Ziel dieser Reform ist eine schrittweise Stärkung des Klimaschutzes im Gebäudebereich. Ab Januar 2024 muss jede eingebaute Zentralheizung in Neubauten mit einem Anteil von 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden. Dabei können Hauseigentümer technologieoffen wählen: Anschluss an kommunales Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung, Hybridheizung (Mix aus EE-Heizung und Öl- oder Gaskessel), Solarthermieanlage oder „H2-Ready“-Gasheizungen etc.

Es gibt KEINE sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. In Bestandsgebäuden oder bei Neubauten in Baulücken dürfen Heizungen weiter betrieben, repariert und in Abhängigkeit zur kommunalen Wärmeplanung nach Belieben ersetzt werden.

 

Klassische Einzelraumfeuerstätten nicht vom GEG betroffen

Wichtig! Im GEG sind KEINE Verbote oder Auflagen zur Installation eines Kaminofens bzw. einer klassischen Einzelfeuerraumstätte (handbeschickte Geräte sowie luftgeführte Pelletöfen) festgehalten.

Das Gesetz bezieht sich, wie zuvor beschrieben, ausschließlich auf Heizungsanlagen.

Kaminöfen sind umweltpolitisch gewollt und können mit 10 % auf die geforderten 65 % erneuerbare Energien angerechnet werden.

Clever kombiniert: Hybridheizung mit Solarthermie, Wärmepumpe und Kaminofen

Der technologieoffene Ansatz des GEG ermöglicht Hybridheizungen. Die Kombinationsmöglichkeit z. B. aus Solar, Wärmepumpe und einem wasserführenden Kaminofen ist eine ideale Lösung für Bestandsimmobilien. Erwärmen Sie Ihr Brauchwasser mithilfe von Sonnenenergie oder dem knisternden Feuer im Holzofen mit Wassertasche. Speichern Sie die nicht benötigte Energie im Pufferspeicher zwischen und entlasten Sie Ihre Wärmepumpe bei eisiger Kälte. Diese effiziente Energiegewinnung kann gerade bei kalten Außentemperaturen die Stromkosten deutlich senken. Cleverer Mix: Heizen mit Wärmepumpe und Kaminofen – jetzt weiterlesen.

Heizen mit Holz ist zukunftssicher und bietet vielseitige Kombinationsmöglichkeiten mit anderen regenerativen Heizformen. Gleichzeitig ist es maximal klimaneutral. Bei der Verbrennung wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie der Baum zuvor im Laufe seines Lebens aufgenommen hat. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nutzen bereits über eine Million Haushalte Scheitholz, Holzpellets oder Holzhackschnitzel in zentralen Heizkessel als primäre Energiequelle zum Heizen des kompletten Wohnraums. Schon mehr als 11 Millionen Einzelfeuerraumstätten sorgen für Wärme und Behaglichkeit in deutschen Wohnräumen. Durch die erhöhten gesetzlichen Vorgaben und die Entwicklung moderner Verbrennungs- und Filtertechnologien steigt die Luftqualität in Deutschland immer weiter! Beste Voraussetzungen, um mit einem modernen Klimaschutzgerät einen aktiven Beitrag zur Klimawende zu leisten. Jetzt handeln für eine saubere Umwelt!