KEIN Kaminofen Verbot 2024
Für alle, die sich kürzlich einen neuen Kaminofen gekauft haben oder über dessen Anschaffung nachdenken: Die gute Nachricht vorab - Ihren Kaminofen dürfen Sie auch mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiterhin betreiben, dieser muss nicht stillgelegt werden. Auch wenn in den Medien teilweise irreführende Informationen kursieren: ab 2024 tritt KEIN generelles Kaminofen-Verbot in Kraft.

Gebäudeenergiegesetz und jetzt?
In der diffusen Berichterstattung rund um das Gebäudeenergiegesetz werden häufig die bestehenden Vorgaben der 2. Stufe der 1. BImSchV und die geplanten GEG-Maßnahmen fälschlicherweise vermischt. Weiterhin beziehen sich die geplanten GEG-Maßnahmen im aktuellen Entwurf nur auf Heizungsanlagen – nicht auf klassische Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen. Diese dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV Beachtung finden.
Ganz schön kompliziert – was bedeutet das genau? Statt einem generellen Verbot für Kaminöfen endet zum Stichtag 31.12.2024 lediglich die letzte Übergangsfrist der Bundes-Imissionsschutzverordnung. Diese 1. BImschV schreibt so genannte Austauschfristen vor, zu denen bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen mit festen Brennstoffen (zu denen auch Kaminöfen gehören) nachgerüstet oder ersetzt werden müssen, wenn sie die geforderten Grenzwerte nicht erfüllen. Betroffen von der Austauschpflicht bis Ende 2024 sind Kaminöfen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 in Betrieb genommen wurden. Dabei sind auch Ausnahmen und Sondergenehmigungen für historische Kaminöfen, Herde etc. mit Bestandsschutz zu beachten.

Alle Details zur Austauschpflicht sowie unseren Video-Tipp „Schnell und einfach Kaminofenzulassung prüfen“ finden Sie ausführlich beschrieben im folgenden Herzglut-Blogbeitrag:
Was gilt es beim Neukauf zu beachten?
Beim Neukauf brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Alle DROOFF Kaminöfen unterschreiten die strengen Grenzwerte der 1. BImSchV Stufe 2 und können ohne Einschränkungen genutzt werden.
2. Stufe der 1. BimSchV und dann? So sind Sie auf der sicheren Seite
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