Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, d.h. mit natürlichen oder juristischen
Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (im folgenden „der Kunde“). Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen wie
Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe, Abmessungen und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden, dies gilt auch für Aufträge gegenüber
unseren Handelsvertretern.
3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Fotografien und anderen Unterlagen behalten wir
uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung
dürfen sie Dritten z.B. zu Werbezwecken zugänglich gemacht werden. Wir verpflichten
uns, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten
zugänglich zu machen.
4. Rabatte und Preisvereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen, mündliche Abreden haben
nur nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit, dies gilt insbesondere auch für einen Verzicht auf
das Schriftformerfordernis.
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend und gilt mangels besonderer Vereinbarung ab Werk/
Standort einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung.
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen, gesetzlichen Höhe
hinzu. Mangels besonderer Vereinbarung sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab
Einkaufsdatum zur Zahlung fällig. Preisänderungen bleiben vorbehalten, soweit nach Vertragsschluss
Kostensenkungen oder -erhöhungen eintreten, dies ist auf Verlangen nachzuweisen.
2. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz
zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend
zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der
Abzug von Skonto bedarf der gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Kunden voraus. Werden diese Mitwirkungspflichten verletzt oder
gerät der Kunde in Annahmeverzug, können wir den daraus entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen geltend machen.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen
voraus. Die Lieferfrist muss schriftlich angegeben sein und ist vorbehaltlich anderweitiger
Vereinbarung als ungefähr zu betrachten. Sie beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor Beibringung etwa vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk/den
Standort verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert
sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem
Einfluss sind, auch wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände
sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden
Verzuges unseres Kunden eintreten.
4. Sofern wir verbindliche Fixtermine ausdrücklich schriftlich zusagen und deren Nichteinhaltung
zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung, höchstens jedoch bis 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt höchstens
bis zu 5 %. Hierüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche,
sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden
kann.
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und Verpackungs- bzw. Transportmaterial
aufzubewahren. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der
Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware
auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen
Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn- bzw. Firmensitzwechsel hat uns der Kunde
unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt
uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung
ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung
selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an
den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung
übernommen haben. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme
ist. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen, ausgenommen
sind Paletten. Der Kunde trägt für die Entsorgung von Verpackungen auf eigene Kosten Sorge.
1. Wir haften für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Will der Kunde bzw. gegenüber seinem eigenen Kunden (Endverbraucher) selbst
nachbessern, bedarf dies der vorherigen, schriftlichen Vereinbarung mit uns.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei
einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang
der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
Werden unserem Kunden später Mängel bekannt, beispielsweise durch Anzeige
seitens eines Abnehmers, muss ebenfalls innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnisnahme
schriftliche Anzeige uns gegenüber erfolgen, auch insoweit ist andernfalls die Geltendmachung
von Ansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt in beiden Fällen die
rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu.
Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).
6. Über die vorstehenden Gewährleistungsvereinbarungen hinaus, die zwischen uns und unserem
Kunden gelten, leisten wir nur gegenüber dem unmittelbaren Abnehmer unseres Kunden
(Verbraucher) Garantie ausschließlich nach Maßgabe der dem Kunden übergebenen Garantieurkunde
(Herstellergarantie). Die Garantieurkunde ist von unserem Kunden bei Abverkauf ordnungsgemäß
auszufüllen und mit einem geeigneten Nachweis über das Kaufdatum versehen
dem Verbraucher auszuhändigen. Weitere Garantien erhält der Kunde durch uns nicht, es sei
denn, etwas anderes wird schriftlich vereinbart.
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der
Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir
nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körperund
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Kunden und uns und Abweichungen
von diesen Allgemeinen Lieferungs- und Verkaufsbedingungen sind nur dann wirksam,
wenn sie schriftlich vereinbart werden, dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.